SACHBEZUG BEI DIENSTWAGEN
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Für Fahrzeuge mit Erstzulassungsdatum ab 1. Jänner 2025 beträgt der CO2-Grenzwert 126 g/km (WLTP). Bei einem CO2-Ausstoß über 126 g/km (WLTP) sind 2 % der Anschaffungskosten pro Monat fällig, bis 126 g/km (WLTP) nur 1,5 %.
Modelle mit einem CO2-Ausstoß von 0 g/km sind im Rahmen der Steuerreform vom Sachbezug ausgenommen.